Beratung

Pflegebesuche und Beratungseinsätze gem. §37.3 SGB XI bieten sowohl Pflegepersonen als auch deren Angehörigen sowohl Aufklärung hinsichtlich aller Ansprüche im Rahmen der Pflegeversicherung und der jeweiligen Pflegestufe sowie pflegefachliche Unterstützung zur Vermeidung eventueller Pflegefehler.

Während dieser Beratungsbesuche werden z.B. der mögliche Einsatz von Hilfsmitteln oder auch Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege angeraten, verschiedene Pflegetechniken gezeigt oder weiterführende Dienste wie Apotheken, Begleitdienste, Mahlzeitendienste, etc. empfohlen.

Im Anschluss der je nach Pflegegrad in halb- oder vierteljährlichen Intervallen erfolgenden Beratungen wird ein entsprechendes Einsatzprotokoll erstellt und vom beauftragten Pflegedienst an die entsprechende Pflegekasse weitergeleitet.

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