Grundpflege
Die sogenannte Grundpflege bezieht sich auf verschiedene Bereiche des alltäglichen Lebens wie z.B. Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Hinsichtlich des von der pflegebedürftigen Person benötigten Umfangs wird hier nochmals zwischen der großen und der kleinen Grundpflege unterschieden.
Die Grundpflege nach SGB XI richtet sich generell nach dem bezifferten Pflegegrad der Pflegebedürftigkeit, wobei die Kosten der Grundpflege anteilig von der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung übernommen werden.
Ein Auszug unserer Leistungen rund um die Grundpflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität: